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Instrumente der Opposition und Regierung

Im Folgenden wirst du noch einige ausgewählte Instrumente der Oppostion und Regierung kennenlernen.
Aufgabe: Lese dir die drei kurzen Texte zu den Instrumenten der Oppostion und Regierung durch.
"Anfrage (Kleine/Große)

[...] Abgeordnete im Bundestag wollen zum Beispiel von der Regierung wissen, wann das Kindergeld erhöht wird oder warum die Benzinsteuer steigen soll. Diese und ähnliche Fragen werden von mehreren Abgeordneten aufgeschrieben und der Regierung übergeben. Die Regierung muss darauf antworten. [...] Wenn die Regierung die Fragen schriftlich beantwortet, handelt es sich um eine "Kleine Anfrage". Bei einer "Großen Anfrage" wollen die Fragesteller die Sache genauer wissen und darüber im Bundestag diskutieren. Dies geschieht dann in einer "Fragestunde" im Bundestag. Dann hat jeder Abgeordnete das Recht, seine Fragen zu stellen und seine Meinung zu sagen. Mit diesen "Anfragen" soll besonders der Opposition die Möglichkeit gegeben werden, alle wichtigen Angelegenheiten im Bundestag genau zu besprechen und Entscheidungen der Regierung zu kontrollieren."

- Schneider, Gerd/Toyka-Seid, Christiane (2023): Anfrage (Kleine/Große), in: Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Das junge Politik-Lexikon von www.hanisausland.de.
"Misstrauensvotum

1) M. ist eine parlamentarische Abstimmung darüber, ob die Regierung insgesamt bzw. ein Regierungsmitglied noch das Vertrauen der Mehrheit des Parlaments genießt. Ist das nicht der Fall, muss die Regierung (bzw. das Regierungsmitglied) zurücktreten. Das M[isstrauensvotum] ist [...] ein Instrument, das vom Parlament eingesetzt werden kann (Misstrauensantrag) [...]. 2) Eine besondere Variante ist das in der Bundesrepublik Deutschland vorgesehene konstruktive M[isstrauensvoum] (Art. 67 GG), bei dem es nicht genügt, dass eine parlamentarische Mehrheit für den Misstrauensantrag gegen den/die Bundeskanzler/Bundeskanzlerin stimmt. Vielmehr kann das Misstrauen nur dadurch ausgesprochen werden, dass mit parlamentarischer Mehrheit gleichzeitig ein Nachfolger gewählt wird und die/der Bundespräsidentin/Bundespräsident (auf Ersuchen des Parlaments) den amtierenden Kanzler entlässt und den neu gewählten ernennt."

- Schubert, Klaus/Klein, Martina (2020): Misstrauensvotum, Bundeszentrale für politische Bildung, https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/politiklexikon/17857/misstrauensvotum/ [17.12.2023].
"Vertrauensfrage

[...] Der Name sagt ziemlich genau das, was gemeint ist: Wenn die Bundeskanzlerin nicht sicher ist, ob sie im Bundestag noch das Vertrauen der Mehrheit der Abgeordneten hat, stellt sie eine entsprechende Frage: "Habt ihr noch Vertrauen in meine Arbeit und wollt ihr, dass ich auch weiterhin Bundeskanzlerin bleibe?" [...] Wenn eine Mehrheit sagt, wir wollen diesen Bundeskanzler oder diese Bundeskanzlerin nicht mehr als Regierungschef/in haben, treten der Bundeskanzler und seine Regierung zurück. Der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin kann dann das Parlamentinnerhalb einer Frist von 21 Tagen auflösen und Neuwahlen verkünden. Wenn aber der Bundestag einen anderen Bundeskanzler oder eine andere Bundeskanzlerin wählt, dann darf das Parlament nicht aufgelöst werden."

- Schneider, Gerd/Toyka-Seid, Christiane (2023): Vertrauensfrage, in: Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Das junge Politik-Lexikon von www.hanisausland.de.
Aufgabe: Beantworte die folgenden Fragen.

Die Bundesregierung muss Anfragen beantworten

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Diese Anfragen müssen nur schriftlich beantwortet werden:

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Diese Anfragen müssen im Bundestag beantwortet und diskutiert werden:

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Wieso heißt das Misstrauensvotum in Deutschland kosntruktiv?

Wann kann der Bundespräsident den Bundestag auflösen und Neuwahlen aufrufen?

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