Rechtsphilosophie

Rechtsphilosophie

Beider Rechtsphilosophie beschäftigt man sich mit den grundlegenden Fragen des Rechts. Außerdem ist die Rechtsphilosophie ein Teilgebiet der Philosophie, es ist auch eine Grundlagendisziplin der Rechtswissenschaften. Eine der Hauptfragen der Rechtsphilosophie ist die Frage: „Was ist Recht überhaupt?“. Aber es werden auch andere Dinge hinterfragt, wie zum Beispiel in welchem Verhältnis die Gerechtigkeit und das Recht stehen oder welchen Inhalt das Recht haben sollte. Mitte des 19. Jahrhunderts hat sich aus der Rechtsphilosophie die sogenannte Rechtstheorie herausgebildet. Die Rechtstheorie ist eine Disziplin, die unabhängig von der Rechtsphilosophie ist. Aber es ist schwer das Verhältnis der Rechtstheorie zu der Rechtsphilosophie abzugrenzen. Eswerden bei der Rechtsphilosophie Erkenntnisse und Methoden der allgemeinen Philosophie angewendet. Bei der Rechtsphilosophie wird nicht die Rechtsanwendung selbst, sondern die Entwicklung des Rechts aus historischer Sicht untersucht.DieStaatstheorie ist ein Teilgebiet der Rechtsphilosophie und auch ein Teilgebiet der Politikwissenschaft. Die Rechtsphilosophie greift weiter als die Staatstheorie. Das liegt daran, das sich die Rechtsphilosophie mit dem Recht allgemein befasst und die Staatstheorie befasst sich nur mit dem Recht im Bezug zum Staat. Jeder Rechtsphilosophie liegen dagegen immer bestimmte Grundannahmen über den Staat zugrunde. Esgibt bei der Rechtsphilosophie verschiedene Grundlegende Richtungen. Diese Richtungen sind das Naturrecht, der Rechtspositivismus und der Rechtsrealismus. DasNaturrecht hat seit Beginn des Zeitalters der Aufklärung eine besondere Bedeutung gekriegt. Eine naturrechtliche Argumentation ist immer aus einer Erfahrung abgesichert. Im Naturrecht der Aufklärung ist es nicht gottgewollt, sondern vernunftmäßig erkannt. Bei dem Naturrecht gilt das Recht es die Bedingungen der Gesellschaft und der menschlichen Natur so erfordern. Im Lauf der Zeit tritt das Naturrecht in verschiedenen Formen auf. Nach dem zweiten Weltkrieg gab es zwei Formen des Naturrechts, zum einen gab es das Naturrecht in Form der Radbruchschen Formel, zum anderen in der Rechtsprechung desBundesgerichtshofs zumFamilienrecht. Bekannte Vertreter des Naturrechts sind Christian Thomasius, Christian Wolff, Samuel von Pufendorf und Jean-Jacques Rousseau. DerRechtspositivismus ist die positivistische Auseinandersetzung mit dem Gesetz. Das heißt, dass nur die positiv gesetzten Normen als Recht betrachtet werden. Nach H.L.A. Hart gibt es zwei Arten von Rechtsnormen, zum einem die primäre Rechtsnorm und zum anderen die sekundäre Rechtsnorm. Bei der primären Rechtsnorm enthält das eigentliche materielle Recht. Dagegen ist bei der sekundären Rechtsnorm geregelt, wie die primären Rechtsnormen gesetzt werden sollen. Bekannte Vertreter des Rechtspositivismus sind H.L.A. Hart, Jeremy Bentham, John Austin, Joseph Raz, Norbert Hoerster und Hans Kelsen. AlsRechtsrealismus bezeichnet man eine Auffassung, die das Recht als Mittel zur Ausübung von politischer Macht ansieht. Die Eignung des Rechts zur Herbeiführung eines bestimmten Ziels ist das Ziel des Rechtsrealismus. Bekannte Vertreter des Rechtsrealismus sind Niccoló Machiavelli und Thomas Hobbes. Einerder bekanntesten und bedeutendsten Vertreter der Rechtsphilosophie des 20. Jahrhunderts ist Gustav Radbruch. Er wurde 1878 in Lübeck geboren und ist 1949 in Heidelberg gestorben. Seine Hauptwerke wurden in mehrere Sprachen übersetzt. Für Radbruch gehört das Recht zum Gebiet der Kultur und steht deshalb zwischen Natur und Ideal. Einesseiner bekanntesten Werke ist „der Rechtsdenker“ . Der erste Teil „Einführung in die Rechtswissenschaft“ wurde 1910 veröffentlicht. Das Hauptwerk „Grundzüge der Rechtsphilosophie“ erschien 1914. 1932 veröffentlichte Radbruch beides überarbeitet unter dem Namen „Rechtsphilosophie“. Dieses Werk entstammt dem Neukantianismus. Der Neukantianismus geht davon aus, dass eine Kluft zwischen dem Sein und dem Sollen besteht. Er meint, dass aus dem Sein niemals ein Sollen abgeleitet werden kann. Radbruch hat auch einen Methodentrialismus vertreten. Dieser Methodentrialismus besagt, dass zwischen den erklärenden Wissenschaften und den philosophischen Wertlehren die wertbezogenen Kulturwissenschaften stünden. Im Recht erscheint diese Dreiteilung Rechtssoziologie, Rechtsphilosophie und Rechtsdogmatik. Eine Zwischenstellung nimmt dabei die Rechtsdogmatik ein. In diesem Werk nehmen, für Radbruch, seine Lehren von der Rechtsidee, von der Rechtsgeltung und vom Rechtsbegriff ein. Außerdem definiert er das Recht als „Inbegriff der generellen Anordnungen für das menschliche Zusammenleben“(*1). Er meinte auch, das die Idee des Rechts die Gerechtigkeit sei, die auch die Zweckmäßigkeit, die Rechtssicherheit und die Gleichheit sei. Die Radbruchsche Formel basiert auf dieser Vorstellung. Radbruchs Beitrag„Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht“ aus dem Jahr 1946 gilt als einflussreichster rechtsphilosophischer Aufsatz des 20.Jahrhunderts. (*1)GustavRadbruch, Rechtsphilosophie,Studienausgabe, hrsg. von Ralf Dreier und Stanley L. Paulson, Heidelberg 2003, S. 38