Fraktionen
[...] Eine Fraktion stellt den freiwilligen organisatorischen Zusammenschluss einer Gruppe von Abgeordneten der selben Partei oder von Parteien mit gleicher Grundüberzeugung zur gemeinsamen Wahrnehmung parlamentarischer Aufgaben dar. Die Fraktionen sind ein integrierender Bestandteil der parlamentarischen Meinungsbildung und Entscheidungsfindung. Sie beruhen auf dem Grundsatz des freien Mandats und sind ein repräsentatives Element der modernen Parteiendemokratie. [...] Die Fraktionen ermöglichen eine spezialisierte Behandlung politischer Probleme und die Vermittlung entsprechender Informationen und könnten auf dieser Grundlage unterschiedliche politische Positionen zu handlungsfähigen politischen Einheiten zusammenfügen. Verbindliche Aussagen zu Stellung und Aufgaben (Antrags-, Vorschlags-, Benennungsrechte etc.) der Fraktionen finden sich in den Geschäftsordnungen des Bundestages, der Länderparlamente und der kommunalen Vertretungskörperschaften sowie in der Rechtsprechung der Verfassungsgerichte. Über die Fraktionen konstituiert sich das Parlament. [...] Das Management der Fraktionen liegt in den Händen der Fraktionsvorsitzenden, der Fraktionsgeschäftsführer und des Fraktionsvorstandes. [...] Die politischen Parteien wirken über die Fraktionen auf Willensbildung und Entscheidungsfindung von Parlament und Regierung ein. Die Fraktionen ermöglichen Meinungsbildung und Beschlussfassung des Parlaments. Dies geschieht insbesondere durch Vorschläge für die Wahl des Bundeskanzlers [...] und die Besetzung der Ausschüsse. Durch die mit dem Fraktionsstatus verbundenen Rechte (Grundredezeit, Finanzausstattung) können die zu Fraktionen zusammengeschlossenen Abgeordneten ihre parlamentarischen Aufgaben im Plenum wie in den Ausschüssen wirksam wahrnehmen. Dies schließt eine Bindung der einzelnen Abgeordneten an die Meinung der Fraktion bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben ein. Als unverzichtbare Instrumente parlamentarischer Arbeitsteilung nehmen die Fraktionen Funktionen der Repräsentation, Integration, Legitimation, Rekrutierung und Kommunikation wahr. Nach innen üben sie eine Servicefunktion für die einzelnen Abgeordneten aus und sichern zugleich die Arbeitsfähigkeit des Parlaments. Dadurch wirken sie der Gefahr der Überlastung parlamentarischer Arbeit durch Komplexität sowie der Selbstblockade durch zu große Vielfalt politischer Interessen und Perspektiven entgegen. [...] Die Fraktionsdisziplin[, also das gemeinsame Abstimmen in einer Fraktion,] folgt aus der Fraktionsbindung der Abgeordneten. Beide verleihen der Fraktion Artikulations- und Durchsetzungsstärke. Die Abgeordneten ordnen sich in eine arbeitsteilige Gruppe mit geschlossenem Auftreten ein und ermöglichen dadurch deren Arbeitsfähigkeit. Kollisionen in Überzeugungsfragen sind eher die Ausnahme als die Regel."
-Kevenhöster, Paul (2021): Fraktion, https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/handwoerterbuch-politisches-system/202022/fraktion/ [10.12.2023].Parteien und Fraktionen sind das gleiche.
Fraktionen ermöglichen die Spezialisierung von Abgeordenten auf ein Thema.
Mit dem Status einer Fraktion geht Redezeit und finanzielle Aufwendung einher.
Fraktionsdisziplin ist der Gedanke, dass Fraktionen immer geschlossen abstimmen.
Aufgabe: Kann es eine Fraktionsdisziplin geben? Begründe!