Die Bundesregierung
Befugnisse Verantwortung und Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung legt das Grundgesetz fest: Artikel 65 Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung. Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung. Der Artikel enthält die drei Prinzipien, die für die Arbeit der Bundesregierung bestimmend sind:
- das Kanzlerprinzip,
- das Ressortprinzip,
- das Kollegialprinzip.
- als einziges Mitglied der Bundesregierung vom Bundestag gewählt ist und damit über eine besondere demokratische Legitimation verfügt; […]
- das Recht hat, die Bundesminister zur Ernennung und Entlassung vorzuschlagen (Art. 64 GG), während der Bundestag keinen Minister zum Rücktritt zwingen kann;
- die Richtlinien der Politik bestimmt und für sie die alleinige Verantwortung trägt.
Jeder Bundesminister leitet innerhalb der vom Bundeskanzler bestimmten Richtlinien für die gesamte Regierungspolitik seinen Geschäftsbereich selbstständig und in eigener Verantwortung. Die Verantwortlichkeit der Minister erfordert eine genaue Abgrenzung der Ressorts. Das ist nicht immer möglich. So ist beispielsweise für die Entwicklungshilfe in erster Linie das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit zuständig, sie berührt aber auch Angelegenheiten des Auswärtigen Amtes und des Wirtschaftsministeriums.
KollegialprinzipBei Meinungsverschiedenheiten zwischen Ministern entscheidet durch Mehrheitsbeschluss die Bundesregierung. Damit ist gesagt, dass das Kabinett ein Kollegium gleichberechtigter Minister ist. Das Kabinett berät auch alle wichtigen politischen Fragen, es kann aber den Bundeskanzler nicht überstimmen. Ein Minister ist verpflichtet, Entscheidungen des Kabinetts auch dann zu vertreten, wenn er ihnen nicht zugestimmt hat (Kabinettsdisziplin). […]
Organisation eines MinisteriumsDie politische Leitung eines Bundesministeriums besteht aus dem Minister und einem oder mehreren Parlamentarischen Staatssekretären (im Bundeskanzleramt und im Auswärtigen Amt tragen sie den Titel Staatsminister). […] Sie sind gleichzeitig Abgeordnete und sollen vor allem die Verbindung zwischen ihrem Ministerium und dem Bundestag halten. Sie vertreten den Minister in den Ausschüssen und in der Fragestunde, aber auch bei Kabinettssitzungen und in der Öffentlichkeit. An der Spitze der Ministerialbürokratie steht ein"beamteter" Staatssekretär, in der Regel ein Verwaltungsfachmann. In größeren Ministerien gibt es zwei oder drei Staatssekretäre. Jedes Ministerium ist in mehrere Abteilungen gegliedert, diese wiederum in Unterabteilungen mit mehreren Referaten. Arbeitseinheit ist das Referat, das jeweils für ein bestimmtes Fachgebiet zuständig ist. Große Ministerien haben bis zu 100 Referate. […]"
- Pötzsch, Horst (2009): Bundesregierung, https://www.bpb.de/themen/politisches-system/deutsche-demokratie/39365/bundesregierung/ [16.12.2023].